Fakten zur Pflegearbeit

Arbeitsbedingungen

Im Pflegesektor fehlten 112.000 Pflegekräfte im Jahr 2020. Bis 2035 werden es laut Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft in Köln 307.000 Pflegekräfte in der stationären Versorgung sein.

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Viele Artikel, Studien und Organisationen berichten über die Situation im Pflegesektor. Mit den folgenden Beiträgen kannst du dich weiter informieren, wir haben auch Veranstaltungen und Tagungen aufgelistet.

70% aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt - viele pflegebedürftige Menschen sind auf eine Rund-um-die-Uhr auf Betreuung angewiesen. Diese unbezahlte Sorgearbeit wird in 2/3 der Fälle innerfamilär geleistet - überwiegend von weiblichen Angehörigen. Die Betreuung von Pflegebedürftigen Menschen wird zu dem von stationären Pflegeeinrichungen, von ambulanten Pflegediensten und Agenturen, die eine 24-Stunden-Betreuung vermitteln, erbracht.

In deutschen Privathaushalten arbeiten nach Schätzung von ver.di 115.000-300.000 Frauen aus osteuropäischen Ländern als 24-Stunden-Hilfe. Die Frauen leben mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und stehen Tag und Nacht zur Pflege, Haushaltsführung und Sorgearbeit zur Verfügung. Meistens arbeiten die Frauen ohne feste Arbeitszeit, ohne Freizeitregelung und ohne bezahlten Urlaub. Die "Live-Ins" arbeiten in der Regel über Monate ohne Unterbrechung in den Haushalten und kehren für eine unbezahlte Pause in die Heimat zu ihren eigenen Familien zurück, bevor sie erneut in einem deutschen Haushalt arbeiten. Durch die Vermittlung ausländischer Agenturen, wird der Mindestlohn umgangen. Die Angebote sind attraktiv, da trotz Bezahlung unter Mindestlohn und ungeregelten Arbeitszeiten mehr als in den Ursprungsländern der Pflegekräfte verdient werden kann. Das Monatsgehalt einer 24-Stunden-Pflegekraft wird auf 1.200 Euro geschätzt.

Am 24. Juni 2021 urteilte das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz, dass die 24-Stunden-Pflege auch für 24 Stunden entlohnt werden müsste. Wenn der Lohn der osteuropäische Pfleger*innen auf ihre Bereitschafts- und Arbeitszeit runtergerechnet wird, kommt ein Stundenlohn von 2,08€ raus, laut einer Berechnung des Bundesverbands der Betreuungsdienste. Das Gericht urteilte, dass 24-Stunden-Pflegekräften der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Eine ehemalige Pflegekraft klagte mit ihrer Gewerkschaft ver.di und errung diesen Meilenstein für die Arbeitsrechte von migrierten Pflegekräften.

 

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